Sowohl die Krankengeschichte wie auch die bildgebenden Dokumente bleiben Eigentum der Patienten und Patientinnen. Sie bestimmen, was mit ihren besonders sensiblen Personendaten gemacht werden darf.
Der Anruf von Frau K. aus R. betrifft ihren über 50jährigen Bruder, welcher seit fünf Jahren in psychiatrischer Behandlung ist. Er hat schon mehrere Aufenthalte in einem Spital hinter sich, sein Zustand bessere…
Ein Bewohner, 81 Jahre, in einem Alters- und Pflegeheim hat hohes Fieber, hustet und ist im Delirium. Die Pflegende informiert die Angehörigen. Da es Abend ist, ist der Hausarzt nicht erreichbar. Der Dienstarzt…
Herr K. unterzieht sich zum wiederholten Male in einem Radiologischen Zentrum einer Schmerzbehandlung, bei welchem ihm mithilfe der Unterstützung des Computer-Tomographen Spritzen gegen die Schmerzen gezielt…