Sowohl die Krankengeschichte wie auch die bildgebenden Dokumente bleiben Eigentum der Patienten und Patientinnen. Sie bestimmen, was mit ihren besonders sensiblen Personendaten gemacht werden darf.
Herr L. bricht sich bei einem Sportunfall den Arm. Er wird am späteren Nachmittag auf die Notfallstation des Spitals eingeliefert. Nach der Notfallversorgung wird er in ein Zimmer auf der Abteilung…