Sowohl die Krankengeschichte wie auch die bildgebenden Dokumente bleiben Eigentum der Patienten und Patientinnen. Sie bestimmen, was mit ihren besonders sensiblen Personendaten gemacht werden darf.
Der Anruf von Frau K. aus R. betrifft ihren über 50jährigen Bruder, welcher seit fünf Jahren in psychiatrischer Behandlung ist. Er hat schon mehrere Aufenthalte in einem Spital hinter sich, sein Zustand bessere…