Zu früh über Entschädigung entschieden
Frau B.Z. aus O. geniesst regelmässig Ausritte mit ihrem Pferd. Im August 2014 geschah das Unglück, sie stürzte schwer vom Pferd und zog sich eine Wirbelsäulenverletzung zu. Der Bruch im Brust- und Lendenwirbelbereich wurde operativ versorgt. Die Operation verlief erfolgreich, auch danach gestaltete sich die Genesung soweit problemlos, so dass ein Jahr später das eingesetzte Material bei einer weiteren Operation entfernt werden konnte. Kurz darauf verspürte Frau B.Z. Entspannungsstörungen an ihrer Bauchwandmuskulatur und klagte über eine Vorwölbung der Bauchwand auf der rechten Seite. Ebenso machte sich eine verminderte Berührungs- und Drucksensibilität am Oberschenkel spürbar. Die Unfallversicherung will eine Integritätsentschädigung von 5% ausbezahlen. Frau B.Z. wendet sich an die Patientenstelle, da der Entscheid der Versicherung verfrüht ist und ihr 5% als zu wenig erscheint, angesichts der Schwere der Verletzungen, welche sie erlitten hat.
Die Patientenstelle setzt sich mit einer Einsprache gegen die Verfügung der Versicherung ein. Die Höhe der Entschädigung kann noch nicht festgelegt werden, da weiter ärztliche Abklärungen nötig sind, um den Befund zu objektivieren und allenfalls therapeutische Massnahmen einleiten zu können. Nach etlicher Korrespondenz mit der SUVA, welche daraufhin eine erneute kreisärztliche Untersuchung anordnet, der Versicherung und der Patientin gelingt es der Patientenstelle die Integritätsentschädigung von 5% auf 7.5% zu erhöhen. Dies bedeutet vor allem in Bezug auf Spätfolgen, sei es ein Narbenbruch oder eine Hernie, eine deutliche Verbesserung, spielt doch die Höhe der Entschädigung eine wichtige Rolle für weitere finanzielle Auszahlungen. Zudem kommt die Versicherung der Patientin soweit entgegen, dass die Kosten für drei Monate Physiotherapie sowie anschliessend während zwei Jahren die Kosten eines Fitnessabonnements inkludiert sind, um vorbeugend die Muskulatur zu stärken, um Rückfälle zu vermeiden.
Was ist Integritätsentschädigung?
Integritätsentschädigung ist ein Begriff, der im Schweizerischen Unfallversicherungsgesetz (UVG) verwendet wird. Erleidet die versicherte Person durch einen Unfall eine dauernde erhebliche Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität, so wird eine einmalige "Integritätsentschädigung" ausgerichtet. Die Höhe der Kapitalleistung richtet sich nach der erlittenen Schädigung.