Zahnbehandlung im Ausland mit teuren Folgen

Frau A. S. aus B. muss sich einer Kieferoperation unterziehen. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf über 18‘000 Franken. Als Gegenvergleich wird von der Klink eine Variante für eine Behandlung in einer Partnerklinik in Rumänien beigelegt. Die Kosten belaufen sich auf weniger als die Hälfte des Kostenvoranschlages. Die Rechnung ist schnell gemacht, Frau A.S. reist nach Rumänien und lässt sich behandeln. Die Kosten müssen vor Ort und vor der Behandlung beglichen werden. Einige Monate nach der Behandlung verspürt A.S. schlimme Schmerzen im Kieferbereich. Sie muss mehrmals operiert werden, hat wiederkehrende Abszesse und braucht eine länger andauernde Antibiotikatherapie, welche ihre Leber und ihren Magen in Mitleidenschaft ziehen. Zudem müssen ihr fünf Zähne gezogen werden. Die feste Brücke, welche ihr im Ausland eingesetzt wurde, fällt auseinander. Schlussendlich laufen Kosten in der Höhe von über 25‘000 Franken auf für die diversen Nachbehandlungen in der Schweiz.
Frau A.S. ersucht Hilfe bei der Patientenstelle AG/SO. Nach einem Erstgespräch und der Vollmachtserteilung an uns, versuchen wir die Krankenakten bei der Zahnklink einzuholen. Trotz wiederholten Aufforderungen gelingt es uns nicht, an die Akten zu kommen. Noch schlimmer, wir müssen feststellen, dass sich der behandelte Arzt ins Ausland abgesetzt hat. Beim Departement für Gesundheit und Soziales erhalten wir zudem die Auskunft, dass Behandlungen im Ausland nicht in der Schweiz eingeklagt werden können. Der Gerichtsstand befindet sich in Rumänien. Ein Behandlungsfehler muss jedoch in der Schweiz nachgewiesen werden. Somit muss A.S. die Kosten für die entstandenen Nachbehandlungen in der Schweiz, nebst den Auslagen, welche sie in Rumänien hatte selber bezahlen. In diesem Fall kann die Patientenstelle AG/SO nicht helfend eingreifen, sondern lediglich davor warnen, sich von verlockenden Angeboten im Ausland fernzuhalten.

 

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