Wer erhält Auskunft

Grundsätzlich muss ein Patient/eine Patientin ausdrücklich einverstanden sein, dass Angehörige informiert werden oder Einsicht in die Krankengeschichte erhalten. Ärzte und Pflegende müssen von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Im Hinblick auf die kommende Operation genügt es, wenn Sie den Ärzten mitteilen, welche Personen über Ihren Gesundheitszustand informiert werden dürfen. Halten Sie Ihren Wunsch und die Namen der Vertrauenspersonen schriftlich in einer Vollmacht fest. Lassen Sie auch Ihren Kindern eine Kopie zukommen.


Längerfristig empfehlen wir Ihnen, eine Patientenverfügung zu verfassen, in der Sie bestimmen, welche Personen auskunftsberechtigt sind. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sprechen, z.B. nach einem schweren Unfall. In einer solchen Verfügung können Sie auch Ihren Willen zu lebensverlängernden Massnahmen und weiteren wesentlichen Themen wie Organtransplantation usw. festhalten.


Patientenverfügungen können bei der Patientenstelle bezogen werden.


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