Wenn Transparenz fehlt

Herr Frey wandte sich an die Patientenstelle, weil er mit seinem Zahnarzt schlechte Erfahrungen gemacht hatte. Ihm wurden festsitzende Zähne mit Implantaten versprochen, die er im Voraus bezahlte. Trotz zahlreicher Sitzungen gab es weder ein gutes Behandlungsergebnis noch eine klare Abrechnung. Stattdessen hatte er über Monate Schmerzen und
benötigte immer wieder Schmerzmittel und Antibiotika.


„Ich habe bezahlt, gehofft und gelitten – und doch keine korrekte Behandlung erhalten.“

Einen schriftlichen Kostenvoranschlag bekam er nie. Wegen Komplikationen musste er weitere hohe Beträge bar bezahlen – jeweils nur gegen Quittung. Eine detaillierte Rechnung oder die Herausgabe seiner Behandlungsakten verweigerte der Zahnarzt konsequent trotz mehrmaliger Aufforderung. Auch der Patientenstelle wurden die Akten nicht zugestellt, was die Abklärung erheblich erschwerte.

Die Patientenstelle konnte die Haftpflichtversicherung ermitteln und eine Zweitmeinung einholen. Zwei Fachärzte kamen – basierend auf den nach der Behandlung vorliegenden Befunden – zum Schluss: Die Implantate waren sehr kurz gewählt.

Mehrere Implantate standen im direkten Kontakt zur Kieferhöhle, die beidseits entzündlich verändert war. Die Behandlung entsprach mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht dem
medizinischen Standard. Da weder Rechnungen noch Behandlungsakten vorlagen, blieb lange unklar, welche Leistungen der Zahnarzt tatsächlich erbracht hatte. Belegt waren einzig die Zahlungen. Entsprechend schwierig gestalteten sich die Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung. Nach langem Hin und Her wurde der Behandlungsfehler schliesslich anerkannt und Herr Frey erhielt eine Entschädigung. Dennoch bleiben für ihn offene Fragen, Schmerzen und weitere Kosten.

Dieser Fall zeigt, wie wichtig Transparenz und klare Vereinbarungen zwischen Ärztinnen, Ärzten und Patientinnen bzw. Patienten sind – von Kostenvoranschlägen über Rechnungen bis hin zum Recht auf Akteneinsicht.

Tipps für Patientinnen und Patienten

  • Verlangen Sie vor der Behandlung einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
  • Bestehen Sie auf ausreichend Bedenkzeit und holen Sie bei grossen Eingriffen eine Zweitmeinung ein.
  • Verlangen Sie Rechnungen mit detaillierter Leistungsaufstellung und überprüfen Sie diese.
  • Lassen Sie sich bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) behandeln.
  • Wenden Sie sich bei Fragen die Patientenstelle.

 

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