Notoperation nach Darmspiegelung
Herr O.A’s Magen war schon immer etwas empfindlich, Schmerzen, Blähungen und Übelkeit gehören für ihn praktisch zum Alltag. Nach seinem 56. Geburtstag hat er sich deshalb entschlossen, eine Vorsorgeuntersuchung seines Darmes zu machen, um allfällige Erkrankungen auszuschliessen. Leider kam es im Rahmen der Kontrollkoloskopie zu einer Perforation des Darmes. Es trat freie Luft und Kontrastmittel in den Bauchraum aus. Herr O.A. wurde über den notfallmässigen Eingriff, die perforierte Stelle zu übernähen, informiert. Während der anschliessenden, dreistündigen Notoperation wurde festgestellt, dass das Loch zu gross war, um übernäht zu werden, so dass ein Stück Dickdarm entfernt werden musste. Herr O.A. möchte von der Patientenstelle wissen, ob hier eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt oder ob es sich um eine Komplikation während einer Kontrolluntersuchung handelt.
Eine Darmspiegelung (Koloskopie) zählt zur Darmkrebsvorsorge. Die Risiken des Eingriffs wurden mit Herr O.A. diskutiert, sein Hausarzt hat mit ihm darüber gesprochen. Die Abklärungen der Patientenstelle haben ergeben, dass es bei einer Koloskopie zu einer solchen Perforation des Darmes kommen kann, diese jedoch äusserst selten ist. Im Aufklärungsprotokoll wird auf diese Komplikation hingewiesen. Ein vorgängiges Gespräch mit dem behandelten Arzt hat nicht stattgefunden, was bei einer Routineuntersuchung auch nicht üblich sei. Im Fall von Herr O.A. kann keine Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen werden, er hatte das Pech, eine seltene Komplikation zu erleiden. Da er für den Aufenthalt nach der Operation einen Upgrade machte, stellte ihm das Spital dies in Rechnung. Dies hat Herr O.A. beanstandet, da ihn ja keine Schuld an der ganzen Sache trifft. Das Spital hat sich daraufhin bei Herr O.A. gemeldet, kam ihm entgegen und hat die Rechnung storniert. Herr O.A. gibt sich mit den Abklärungen der Patientenstelle nicht zufrieden und versucht, mit einem Anwalt eine Entschädigung für seine erlittenen Schmerzen und Arbeitsausfälle zu erhalten. Ob ihm dies gelungen ist, wissen wir leider nicht.