Notfallbehandlung bei Hausarztmodell
Da ich mich dem Hausarztmodel angeschlossen hatte, habe ich mich wegen allfälliger Kosten nicht gewagt, mich an den Notfallarzt zu wenden, sondern mich an das Beratungstelefon meiner Krankenversicherung gewandt.
Die beratende Person hat mich auf die Notfallabteilung des Spitals geschickt. Im Nachhinein fragte ich mich jedoch, wie ich vorgehen müsste, wenn keine Zeit mehr bliebe, um zu telefonieren.
Antwort:
Grundsätzlich gilt folgendes für das Hausarztmodell: Wenden Sie sich zuerst an Ihren Hausarzt, falls er nicht erreichbar ist, an seine Vertretung oder an die Stelle, die seinem Telefonbeantworter entnommen werden kann.
Ausnahmen bestehen bei Notfällen, deren Behandlung kein Aufschub duldet. Gerade bei plötzlich auftretenden Schmerzen in der Herzregion kann ein akutes Coronarsyndrom (lebensbedrohliche Herzerkrankung wie Infarkt) nicht ausgeschlossen werden, bevor nicht fachärztliche Abklärungen vorgenommen worden sind.
Die Krankenkassen sind auch beim Hausarztmodell bei ärztlichen Leistungen rückerstattungspflichtig, wenn die Kriterien für eine notfallmässige Behandlung gegeben sind.