Die Mitglieder Information 1/2014 ist erschienen
Dem Editorial der neusten Ausgabe können Sie die Hauptthemen der Mitglieder Information 1/2014 entnehmen
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, was mit Ihnen geschehen soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst für sich zu sprechen und zu entscheiden. In der Regel werden die Verfügungen beachtet, doch es gibt Ausnahmen. In solchen Fällen kann das Gespräch mit dem Hausarzt sehr hilfreich und unterstützend sein. Zusätzlich kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angerufen werden.
In den kommenden Jahren wird auf Grund der demografischen Entwicklung der Bedarf an Pflegeheimbetten stetig zunehmen. Menschen, die einen geringen Pflegebedarf erfordern, werden länger zuhause gepflegt. Oft sind es die Angehörigen, die diese Pflege übernehmen. Dies kann jedoch eine grosse Belastung sein. Obwohl bereits ein Angebot mit Spitex, Tagesstätten, Alterswohnungen besteht, muss dieses noch ausgeweitet werden, insbesondere wenn es um die Pflege von Demenzkranken geht. Hier ist eine Entlastung der pflegenden Angehörigen nötig.
In unserer schnelllebigen Zeit nimmt der Druck auf den einzelnen Menschen stetig zu. Erhöhte Arbeitsanforderungen oder andere Stress auslösende Lebensereignisse können zu einer psychischen Erkrankung führen. Bereits Schulkinder sind davon betroffen. Umso wichtiger ist, dass diese Betroffenen eine Anlaufstelle haben, bei der Sie Unterstützung finden. Der Verein anker setzt sich für psychisch beeinträchtigte Menschen ein.
Und schliesslich konnte die Patientenstelle in einem Fall, bei dem die Vernachlässigung einer Diagnose zu schwer wiegenden Folgen führte, zumindest in finanzieller Hinsicht für den betroffenen Patienten eine Wiedergutmachung erreichen.
Die Mitglieder-Information wird allen Mitglieder der Patientenstelle AG/SO 2x jährlich in gedruckter Form zugestellt.