Beschwerden nach Dammnaht

Auch fühle ich mich beim Stehen und Gehen äusserst unwohl. Hat meine Ärztin einen Fehler gemacht? Ich möchte eine Narbenkorrektur vornehmen lassen. Muss ich für die entstehenden Kosten selbst aufkommen oder übernimmt diese die Krankenkasse?

Zuerst muss mit einer ärztlichen Abklärung geprüft werden, ob die unschöne Naht einen Krankheitswert aufweist respektive ob es sich bei einer Narbenkorrektur um eine kosmetische Operation handelt. Nur wenn die Ärztin einen Krankheitswert feststellt, gehen die Behandlungskosten zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung, ansonsten müssten Sie die Kosten selber tragen. Bei dieser Behandlung und/oder Eingriff werden, im Gegensatz zu Schwangerschaft und Geburt, Franchise und Selbstbehalt erhoben.

In der Regel kann bei einer unschönen Naht, selbst wenn sich eine Fistel gebildet hat, nicht von einem Behandlungsfehler ausgegangen werden. Vielmehr wird dies als schicksalhafter Verlauf beurteilt.
Wir empfehlen Ihnen, vor einer Korrekturoperation die Kostenübernahme zu klären.

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