Ambulant vor stationär - die Lösung für Kosteneinsparungen?

Eine stationär durchgeführte Meniskusoperation kostet durchschnittlich Fr. 6‘800, wird die Operation ambulant durchgeführt sind die Kosten zwischen Fr. 2‘400 – 3‘200. Dank Fortschritte in der Medizin und in den Anästhesieverfahren ist es möglich immer mehr Eingriffe ambulant statt stationär durchzuführen. Einige Kantone sehen das als Rezept an Kosten einzusparen, indem sie Listen mit Operationen veröffentlichen, welche grundsätzlich ambulant durchgeführt werden müssen. Die Patienten sind zum Teil verunsichert, weil der Arzt einen Eingriff, welcher auf dieser Liste ist, trotzdem stationär durchführen will.

 Vom medizinischen Standpunkt aus ist es für die Patienten oft sinnvoller, einen Eingriff ambulant durchzuführen. Allerdings gibt es Gründe, welche einen stationären Aufenthalt erfordern. Eventuell erlaubt es der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten nicht oder aus Sicht des Anästhesiearztes ist das Risiko zu gross.

 Aber auch aus wirtschaftlichen Gründen wird entschieden, wie ein Eingriff durchgeführt wird. Ambulante Eingriffe sind für Spitäler nicht kostendeckend. Sie sind also an stationären Operationen interessiert. Bei einem stationären Eingriff beteiligt sich der Kanton, bzw. der Steuerzahler, mit 55% an den Kosten. Die Kantone sind also an der ambulanten Durchführung interessiert. Bei einem ambulanten Eingriff muss die Krankenkasse nämlich den ganzen Betrag finanzieren. Aber was wünschen sich eigentlich die Patienten? Die meisten Patienten bevorzugen ambulante Eingriffe. Sie fühlen sich zu Hause wohler als im Spital. Zudem ist das Infektionsrisiko als Komplikation bei ambulanten Eingriffen geringer.

 Die Liste von ambulanten Eingriffen Kanton Zürich (nicht abschliessend): 

  • Katarakt
  • Handchirurgie
  • Fusschirurgie
  • Materialentfernung (Platten, Schrauben)
  • Kniearthroskopien inkl. Eingriffe am Meniskus
  • Tonsillotomie und Adenoidektomie (Mandeloperationen)
  • Hämorrhoiden
  • Herzschrittmacher
  • Varizen der unteren Extremität
  • Leistenhernien
  • Zirkumzision (Vorhautentfernung)
  • Kleinere gynäkologische Eingriffe

 

Patientin O.B. aus Z.:

Ich litt unter Krampfadern am linken Bein und bin sonst gesund. Mein Venenspezialist hat mir vorgeschlagen die Operation in einer ambulanten Klinik durchzuführen. So war ich auch sicher, dass der Arzt meiner Wahl persönlich operiert. Um 7.00 Uhr musste ich nüchtern eintreten. Nach den Vorbereitungen wurde ich um 8.00 Uhr operiert und um 9.15 Uhr war ich bereits wieder auf der Tagesklinik. Als ich dann meine Beine spürte und zum Wasserlösen aufstehen konnte, fragte ich die Pflegfachfrau, wann ich nach Hause gehen darf. Nach einem feinen Imbiss und der Arztvisite wurde ich um 16.00 Uhr mit den nötigen Medikamenten entlassen. Mein Mann holte mich ab. Ich war richtig glücklich wieder zu Hause zu sein und im eigenen Bett zu schlafen.

Der Chirug M.A. aus M:

Bei der Patientin O.B. war eine vertiefte Vorabklärung nötig, damit ich einschätzen konnte, ob der Eingriff ambulant durchgeführt werden kann. In diesen Entscheid habe ich standardmässig den Anästhesiearzt einbezogen. Bei der Patientin O.B. sahen wir keinen Hinderungsgrund. Die Operation verlief komplikationslos. Bei der Arztvisite instruierte ich die Patientin, auf was sie sich zuhause achten und wann sie sich in der Klink melden muss, falls Probleme auftreten würden.

 

Susanna Mattenberger, Beraterin Patientenstelle AG/SO

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