Neue Pflegefinanzierung
Das Pflegegesetz sieht den Grundsatz „so lange als möglich daheim – und erst dann ins Heim“ vor. Ein Grundsatz, den die Patientenstelle, der eigen- und selbständige Patientinnen und Patienten ein grosses Anliegen sind, gerne unterstützt. Entsprechend fragen wir uns aber auch, was denn das Ziel der Kostenbeteiligung sein soll. Eine Beteiligung in dieser Höhe bringt mehr administrativen Aufwand mit sich als Ertrag zu sehen ist. Zudem ist sie anspruchsvoll in der Abwicklung, gilt es doch, mit Ämtern zu kooperieren, abzuklären, je nachdem Ergänzungsleistungen zu beantragen oder zu vertiefen, und und und. So stellt sich für die Betroffenen mittelfristig doch die Frage: „Soll ich nicht einfacher ins Heim, dort ist alles geregelt.“
Zudem höhlt eine solche Kostenbeteiligung das Franchisensystem aus. Jede und jeder bezahlt bereits eine Kostenbeteiligung für Pflegemassnahmen, durch die Franchise unserer Krankenkasse. Diese Beteiligung ist, genauso wie die Spitalbeteiligung eine zusätzliche Kostenüberlagerung auf die Betroffenen. Da es dieses Mal im Giesskannenprinzip verteilt wird, trifft es diejenigen am meisten, die bisher keine Ergänzungsleistungen beantragt haben. Sie werden den Gürtel noch enger schnallen müssen oder Ergänzungsleistungen beantragen müssen. Ein Schritt, den viele nicht gehen möchten, da er für sie Abhängigkeit bedeutet, den Verlust der Eigenständigkeit und den schalen Beigeschmack von „Armut“ hat.
Die Patientenstelle Aargau-Solothurn ist der Ansicht, dass dieses Zeichen, das der Grosse Rat setzt, das falsche ist. Patientinnen und Patienten soll es ermöglicht werden, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu verbleiben, bevor sie Heimleistungen benötigen. Ambulante Lösungen und Services zu Hause, wie sie die Spitex und andere private Organisationen anbieten tragen wesentlich zu einem höheren Wohlgefühl bei den Menschen bei, die diese Dienste beanspruchen müssen.